Bei der Verbrennung werden Schadstoffe wie organische Stoffe, Mikroplastik und Keime zerstört. Die gasförmigen Schadstoffe und flüchtigen Schwermetalle werden bei der Rauchgasbehandlung aus der Abluft gefiltert.
Die neue Klärschlammverordnung vom Oktober 2017 sowie die am 01.01.2018 in Kraft getretene neue Düngeverordnung (in Reaktion und Umsetzung der EU-Nitratverordnung) sehen ein Ende der Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft vor. Die Mitverbrennung von Klärschlamm in Kraftwerken, Abfallverbrennungsanlagen und Zementwerken wird ebenfalls mittelfristig untersagt.
Gründe dafür:
• Rückgewinnung von immer knapper werdendem Phosphor
• der häufig zu hohe Stickstoffanteil, der in den Boden eingebracht wird und unser Trinkwasser belastet
• die im Klärschlamm enthaltenen Schwermetalle haben Einfluss auf die angepflanzten Produkt
• Krankheitserregern & Medikamentenresten haben Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
• bei der landwirtschaftlichen Ausrenkung entsteht u. A. auch Methan (25x schlimmer als CO2)
Die Behandlung von Klärschlamm ist eine „daseinssichernde Aufgabe“. Das bedeutet, dass die Behandlung für die Zukunft der Menschheit überlebensnotwendig ist. Warum ist das so? Im Klärschlamm, der von uns allen erzeugt wird (und der sich auch nicht durch andere Lebensgewohnheiten wesentlich reduzieren lässt), enthält Phosphor. Phosphor ist eine überlebensnotwendige Substanz für Mensch, Tier und Pflanzen. Die natürlich auf der Erde vorkommenden Phosphor-Vorräte sind begrenzt und die Hauptlagerstätten befinden sich in politisch unstabilen Regionen der Erde. Man geht davon aus, dass in ca. 30 Jahren der Aufwand zur bergbaulichen Phosphorgewinnung deutlich steigen wird, wenn die schadstoffarmen Lagerstätten erschöpft sind, der Aufbereitungsaufwand des verunreinigten Phosphors steigt und somit die Kosten z.B. für die Nahrungsmittelproduktion merklich ansteigen werden.
Zur Reduzierung und Vernichtung der Schadstoffe wird der Klärschlamm in sogenannten Klärschlamm-Mono-Verbrennungsanlagen verbrannt. Diese Monoverbrennungsanlagen unterliegen, wie alle anderen größeren Verbrennungsanlagen, sehr strikten Emissionsrichtlinien und Gesetzen. Klärschlamm unterliegt ab dem Verlassen der Kläranlage dem Abfallrecht, was sich auch durch die Zuteilung einer Abfallschlüsselnummer wiederspiegelt. Somit handelt es sich bei einer Klärschlammverbrennung rechtlich gesehen immer um eine Abfallverbrennung. Folglich gelten die Emissionsrichtlinien der 17. Bundes-Immission-Schutzverordnung (BImSchV), welche eine Verordnung mit sehr strengen Grenzwerten ist die für alle Abfallverbrennungsanlagen angewendet wird. Das bei der Verbrennung abgegebene CO2 stammt fast ausschließlich aus dem sogenannten kleinen CO2-Kreislauf und ist somit Klimaneutral wie eine Holzverbrennung einzustufen. Die Umweltbelastung der Anlage in Breitenhart entspricht je nach Grenzwert ca. 30-50 Kachelöfen für Einfamilienhäuser.
Die geplante Klärschlamm-verbrennungsanlage in Straubing ist zeitlich und genehmigungsrechtlich noch weit von einer Fertigstellung entfernt. Selbst wenn die Anlage in Straubing in Betrieb ist, gibt es in der Region mehr Klärschlamm als Verbrennungskapazitäten. Deshalb unterstützen die zukünftigen Betreiber der Anlage in Straubing die Anlage in Breitenhart, was die Verantwortlichen dort auf Anfrage auch bestätigen. Die Anlage Straubing ist, wenn Sie fertig gestellt ist, bereits mit Klärschlammkontingenten ausgebucht, die Anlage in Breitenhart wird zur Verarbeitung der regional anfallenden Klärschlammmengen dringend benötigt.
Die geplante Anlage in Breitenhart besteht im Wesentlichen aus:
• einer geschlossenen und abgesaugten Klärschlammannahme/-lagerung
• einer Klärschlamm-trocknungsanlage, bei der die Trocknungsbrüden nach
einer sauren Abluftwäsche gereinigt über einen Kamin abgeleitet werden und
• der eigentlichen Klärschlamm-Mono-Verbrennung, die die gemäß der 17.
BImSchV konform gereinigten Abgase über einen kleinen Kamin ableitet.
Zudem ist die geplante Anlage klein und entspricht einem dezentralen
Entsorgungskonzept.
Schon heute werden in Breitenhart mit den Abwärmen der vorhandenen Biogasanlage Klärschlämme getrocknet und das Trockengut wird zur thermischen Verwertung abtransportiert. Die Klärschlammlogistik ist bereits vorhanden und bestens erprobt. Die in der Nähe des Hofes im Eigentum befindliche, verfügbare Freifläche bietet sich ideal für die Verbrennungsanlage an (Grundfläche der Anlage ca. 52 x 40 m).
Normalerweise wird die Bevölkerung erst ab einem konkreten Genehmigungsantrag informiert, dies ist zum ersten Mal nach der Offenlegung des Antrages auf Änderung des Bebauungsplanes in Breitenhart am 10.09.2019 bei einem öffentlichen Termin der über lokale Printmedien rechtzeitig angekündigt wurde, erfolgt.
Die dem Gemeinderat Mallersdorf Pfaffenberg vorliegenden, für den Genehmigungsantrag erforderlichen Umweltgutachten, Emissionsstudien haben keinerlei Auswirkungen auf die umliegende Bevölkerung erkennen lassen. Dennoch werden die Ängste und Bedenken der Bürger vom Betreiber sehr ernst genommen. Bedauerlicherweise hat die Diskussion eine Eigendynamik entwickelt, bei der häufig falsche oder aus dem Zusammenhang gerissene Informationen den sachlich fachlichen Informations- und Gedankenaustausch
erschweren.
Bezogen auf die Staub-Emmissionsfracht der Klärschlamm-Verbrennungsanlage pro Stunde entspricht dies bei gleicher Staubmenge der Emmission von ca. 50 Kachelöfen! Bezogen auf die CO-Emmissionsfracht der Klärschlamm-Verbrennungsanlage pro Stunde entspricht dies bei gleicher CO-Menge der Emmission von ca. 30 Kachelöfen! (Vergleichsbasis: Kachelöfen mit ca. 8 kW Heizleistung)
Die in Breitenhart geplante trockene Rauchgasreinigung stellt eine seit Jahrzehnten in zahlreichen Abfallverbrennungsanlagen realisierte, sichere Lösung zur sicheren Einhaltung und Unterschreitung der gesetzlichen Grenzwerte der Emissionsrichtlinien der 17. Bundes-Immission-Schutzverordnung (17.BImSchV) dar. Wie der Name schon sagt fallen bei der trockenen Rauchgasreinigung keine belasteten Abwässer an. Bei der in der Frage angesprochenen nassen Rauchgasreinigung fallen Abwässer an, die entsorgt werden müssen. Der Standort Breitenhart ist als abwasserfreie Anlage geplant; deshalb wurde das abwasserfreie Verfahren der trockenen Rauchgasreinigung ausgewählt.
Das Gegenteil ist der Fall, durch den dezentralen Entsorgungsansatz werden, wie derzeit oft üblich, lange Lieferstrecken für Klärschlamm in die Mitverbrennung in Kohlekraftwerken und Zementwerken vermieden, was die insgesamte Ökobilanz der regionalen Klärschlammverbrennung verbessert, u.a. durch die Reduktion verkehrsbedingten Feinstaubs und Reduktion des CO2-Fußabdrucks durch weniger dieselgetriebene LKW-Kilometer.
Die regional anfallenden Klärschlämme werden sicher und zu langfristig vertretbaren Kosten klimaneutral verwertet. Durch die thermische Behandlung des Klärschlamms werden Schadstoffe im Klärschlamm die bisher unbehandelt landwirtschaftlich ausgebracht wurden, zerstört. Der mit der Asche rückgewonnene Phosphor kann regional zu Dünger aufbereitet und eingesetzt werden und sichert somit einen erheblichen Anteil des Phosphorbedarfs langfristig ab.
Durch die Anlage in Breitenhart werden Arbeitsplätze auf der Anlage und
verbundenen Gewerbebetrieben geschaffen und langfristig abgesichert.
Die geplante thermische Klärschlammverwertung in Breitenhart produziert eine phosphorangereicherte, schadstoffabgereicherte Wertstoffasche. Aus dieser Asche kann zukünftig ein Dünger mit hohem Phosphorgehalt erzeugt werden, der für eine gesicherte Nahrungsmittelproduktion essentiell ist. Durch dezentrale Anlagen, wie die in Breitenhart, wird sichergestellt, dass die zukünftige Phosphor-Versorgung regional erfolgt und nicht in den Händen weniger großer Unternehmen liegt.
Es ist richtig, dass Wasserversorgung in der Regel durch kommunale Unternehmen bewerkstelligt wird. Bei der Strom- und Energieversorgung ist ein Großteil in privater Hand. Bei Entsorgungsprojekten ist das ebenfalls so und das hat sich bewährt, weil sich dadurch Betriebs- und Kontrollinstanz in unterschiedlichen Verantwortlichkeiten befinden. Bei der Klärschlammentsorgung ist der Anteil der Privatwirtschaft in Deutschland bei ca. 90%. Es ist also üblich, dass sich private Unternehmen dieser Aufgabe annehmen. Gerade im Hinblick auf die zukünftige Phosphor-rückgewinnung aus Klärschlamm ist es sogar von Vorteil, wenn diese Aufgabe nicht von wenigen großen Unternehmen in wenigen zentralen Großanlagen übernommen wird, sondern in mehreren dezentralen Anlagen und von kleinen Betreiberfirmen, die ihrer regionalen Verantwortung auch gerecht werden können.